Die perfekte MFK Vorbereitung für Ihr Fahrzeug

MFK-Vorbereitung für Personenwagen

Gemäss Schweizer Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge muss jedes Fahrzeug regelmässig zur Kontrolle gebracht werden. Die Erstkontrolle sowie Nachkontrolle sind unterschiedlich terminiert und sind vom Fahrzeugtyp abhängig.

Arten von Fahrzeugprüfungen

Gemäss der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) lassen sich grundsätzlich vier Arten von Fahrzeugprüfungen unterscheiden. Nachfolgend finden Sie einige Informationen zu den einzelnen Prüfungsarten.

  • Einzelprüfung vor der Erstzulassung (Art. 29 VTS) (z.B. für Fahrzeuge die von Privatpersonen importiert werden)
  • Periodische Fahrzeugprüfung (Art. 33 VTS)
  • Ausserordentliche Fahrzeugprüfung (Art. 34 VTS) (technische Änderung, Polizeirapport)
  • Nachkontrolle (wenn eine Fahrzeugprüfung nicht bestanden wurde)

Periodische Fahrzeugkontrolle

Der Prüfungsumfang bei einer periodischen Fahrzeugkontrolle umfasst drei Hauptgruppen:

  •  Verkehrssicherheit
  •  Vorschriftskonformität
  •  Umweltverträglichkeit

Die detaillierten Kontrollpunkte der Fahrzeugprüfung werden im Fahrzeug-Prüfbericht niedergeschrieben. Der Verkehrsexperte nutzt den Prüfbericht anlässlich der Fahrzeugprüfung als Arbeitspapier zur Aufnahme der Fahrzeugdaten und allfälliger Mängel. Nach bestandener Prüfung wird der Prüfbericht archiviert.

Die mit Kontrollschildern zugelassenen Fahrzeuge, unterliegen der amtlichen, periodischen Nachprüfung. Die Zulassungsbehörde bietet die Halterinnen und Halter zur Nachprüfung auf. Der Besitzer kann selber zur Kontrolle gehen oder eine Garage beauftragen. Die Nachprüfung umfasst:

  •  die Identifikation des Fahrzeugs
  •  die Aufhängung (Stossdämpfer)
  •  die Spur
  •  die Bremsanlagen
  •  die Beleuchtungseinrichtungen und die elektrische Anlage
  •  die Sichtverhältnisse
  •  die Fahrgestelle, Achsen, Räder, Reifen und Aufhängungen; und übrigen Ein- und Vorrichtungen
  •  die Lenkvorrichtung
  •  das Emissionsverhalten: Messung nur für ältere Fahrzeuge mit Code vor B03 für Benziner und B04 für Diesel
  • (Feld 72 auf dem Fahrzeugausweis). Neuste Fahrzeuge werden über dem Bordcomputer (OBD-System) kontrolliert (Keine Fehlermeldung).
  •  Probefahrt

Notwendige Unterlagen / Vorbereitung des Fahrzeuges

  • Zur Vorführung ist zwingend der Fahrzeugausweis inkl. allfällige Anhänge mitzubringen.
  • Bei abgeänderten Fahrzeugen sind die entsprechenden Dokumente (z.B. VSA-Felgenblatt, Zulassungspapier für Schalldämpfer usw.) mitzuführen.
  • Die MFK bittet das Fahrzeug vor der Prüfung kontrollieren und Instandstellung zu lassen.
  • Motorwagen und Anhänger müssen für die Vorführung vollständig ausgerüstet und (auch unten) gereinigt sein. Fahrgestellnummer, Motor und Kennzeichen müssen gut gelesen werden können. Damit der Zustand des Fahrgestells und insbesondere Reparaturen daran beurteilt werden können, darf kein neuer Unterbodenschutz aufgetragen sein.

Erstprüfung

Vor der Inverkehrsetzung wird die Erstprüfung meistens von den Markenvertretern als Selbstabnahme getätigt. Sämtliche Fahrzeuge welche komplett vom Hersteller ausgerüstet sind, auch Lieferwagen, laufen unter dieser Regelung. Nur Fahrzeuge mit Fremdaufbauten müssen über eine Abnahme auf der Motorfahrzeugprüfstation durchlaufen.

Tipps für eine erfolgreiche Prüfung

  • Grundsätzlich muss das Fahrzeug abgewaschen sein, sodass die MFK potentiellen Ölverluste feststellen kann. Ein nicht abgewaschenes Fahrzeug mit nur trockenen Staub ist auch akzeptabel. Wenn aber verklebter Staub vorhanden ist, ist es dem Experten nicht möglich zu beurteilen, ob es sich um reine Verschmutzung oder Ölverlust handelt.
  • Sicherheitsrelevante Elemente, wie Bremsen, Fahrgestell und Lenkung, werden streng kontrolliert; und kein Defekt akzeptiert, und das Fahrzeug muss zur Nachkontrolle.
  • Beleuchtung: Hier wird nicht nur das Lichtprofil kontrolliert, sondern auch die Lichtstärke. Verwitterte (milchig) Scheinwerfer beeinträchtigen das Lichtprofil und Lichtstärke und werden nicht akzeptiert. Meist muss das Fahrzeug nicht zur Nachkontrolle, doch die Scheinwerfer müssen in einer Werkstatt nachbearbeitet und den Rapport der MFK nachgereicht werden.

Tipp: die Scheinwerfer können mittels Scheinwerferaufbereitung-System nachbearbeitet werden.

  • Stichprobenmässig wird auch die Bremsflüssigkeit kontrolliert. Zuerst visuell und wenn Bremsflüssigkeitstester nötig mit einem Bremsflüssigkeitstester.
  • Die Klimaanlage gehört nicht zu den funktionsrelevanten Systemen des Fahrzeugs. Allerdings werden auch hier Ölverluste kontrolliert.
  • Bei den Motorrädern gehört der Kettenantrieb und die Lenkung (Gabel) zu den wichtigsten Kontrollstellen.
  • Rost ist bei neusten Fahrzeuge kein Thema mehr. Bei älteren Fahrzeuge wird es besonders kontrolliert. Der Kleinhammertest bleibt die Referenz. Sobald es zum Blech-Durchbruch führt, fällt das Fahrzeug durch. Oberflächen-Roststellen müssen behandelt werden (Empfehlung).

(Quelle: Motorfahrzeug-Kontrolle Beider Basel)

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